Landtagswahl 2023 - Wahlscheinbeantragung

Landtagswahl 2023 - Wahlscheinbeantragung

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

 

anlässlich der Landtagswahl am 8. Oktober 2023 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises zu beantragen.

 

Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

 

Wer am Wahltag verhindert ist und die Briefwahlunterlagen im Vorfeld online beantragen möchte, konnte den Online-Antrag noch bis zum Ende der allgemeinen Rathaus-Öffnungszeiten am Montag, 2. Oktober stellen. Aufgrund der zu berücksichtigenden Postlaufzeiten endete dieser Online-Service in der Zwischenzeit.

 

Aber auch nach dem 2. Oktober 2023 ist die Briefwahl-Beantragung möglich. Aufgrund der notwendigen Postlaufzeiten empfiehlt die Verwaltung ab dem 4. Oktober 2023 dann aber den Antrag persönlich im Rathaus abzugeben und sich die Unterlagen direkt aushändigen zu lassen. Bis Freitag, 6. Oktober 2023, 13 Uhr, müssen die Unterlagen im Rathaus abgeholt werden.

 

Am Wahltag selbst können die Wahlbriefe bis 18 Uhr im Briefkasten der Stadtverwaltung, Ehlingshäuser Straße 1, eingeworfen werden. Später eingehende Briefe dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.


Wahlamt Stadt Frankenau


Frau Jutta Stremme-Ruppel

Tel. 06455 / 799-24

 

Herr Christian Caspar

Tel. 06455 / 799-13

 


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wahlamt

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Frankenau
Mo, 02. Oktober 2023

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